KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
ANTWORTEN
AUF FRAGEN ZU EINIGEN ASPEKTEN
BEZÜGLICH DER LEHRE ÜBER DIE KIRCHE
Einleitung
Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit der dogmatischen Konstitution Lumen gentium und mit den Dekreten über den Ökumenismus (Unitatis redintegratio) und über die Ostkirchen (Orientalium Ecclesiarum) maßgeblich zur Erneuerung der katholischen Ekklesiologie beigetragen. Auch die Päpste wollten diese Lehre vertiefen und Orientierungen für die Praxis geben: Paul VI. in der Enzyklika Ecclesiam suam (1964) und Johannes Paul II. in der Enzyklika Ut unum sint (1995).
Das Mühen der Theologen, das sich daraus ergibt und darauf abzielt, die verschiedenen Aspekte der Ekklesiologie immer besser zu erklären, hat sich in einer reichhaltigen Literatur niedergeschlagen. Die Thematik erwies sich nämlich als sehr fruchtbar. Manchmal war es aber auch notwendig, einzelne Punkte genauer zu umreißen und in Erinnerung zu rufen, wie es in der Erklärung Mysterium Ecclesiae (1973), im Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche Communionis notio (1992) und in der Erklärung Dominus Iesus (2000) – alle veröffentlicht durch die Kongregation für die Glaubenslehre – geschehen ist.
Der Umfang der Fragestellung und die Neuheit vieler Themen fordern das theologische Nachdenken beständig heraus und führen fortwährend zu neuen Beiträgen, die nicht immer frei sind von irrigen Interpretationen. Diese erwecken Verwirrung und Zweifel, von denen einige der Kongregation für die Glaubenslehre unterbreitet worden sind. Unter Voraussetzung der gesamten katholischen Lehre über die Kirche möchte die Kongregation darauf antworten, indem sie die authentische Bedeutung einiger ekklesiologischer Ausdrücke des Lehramts klärt, die in der theologischen Diskussion in Gefahr sind, missverstanden zu werden.
ANTWORTEN AUF DIE FRAGEN
1.
Frage: Hat das Zweite Vatikanische Konzil die vorhergehende Lehre über die
Kirche verändert?
Antwort: Das Zweite Vatikanische Konzil wollte diese Lehre nicht verändern und hat sie auch nicht verändert, es wollte sie vielmehr entfalten, vertiefen und ausführlicher darlegen.
Genau das sagte Johannes XXIII. am Beginn des Konzils mit großer Klarheit1. Paul VI. bekräftigte es2 und äußerte sich bei der Promulgation der Konstitution Lumen gentium folgendermaßen: „Der beste Kommentar zu dieser Promulgation ist wohl der folgende: Nichts hat sich an der überlieferten Lehre verändert. Was Christus gewollt hat, das wollen auch wir. Was war, das ist geblieben. Was die Kirche durch die Jahrhunderte gelehrt hat, das lehren auch wir. Nur ist nun das, was früher bloß in der Praxis des Lebens enthalten war, auch offen als Lehre zum Ausdruck gebracht. Nun ist das, was bis jetzt Gegenstand des Nachdenkens, der Diskussion und zum Teil auch der Auseinandersetzungen war, in einer sicher formulierten Lehre dargelegt“3. Die Bischöfe haben wiederholt dieselbe Absicht bekundet und zur Ausführung gebracht4.
2.
Frage: Wie muss die Aussage verstanden werden, gemäß der die Kirche Christi in
der katholischen Kirche subsistiert?
Antwort: Christus hat eine einzige Kirche „hier auf Erden... verfasst“ und sie als „sichtbare Versammlung und geistliche Gemeinschaft“5 gestiftet, die seit ihrem Anfang und durch die Geschichte immer da ist und immer da sein wird und in der allein alle von Christus eingesetzten Elemente jetzt und in Zukunft erhalten bleiben6. „Diese ist die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen... Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, subsistiert in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird“7.
In der Nummer 8 der dogmatischen Konstitution Lumen gentium meint Subsistenz jene immerwährende historische Kontinuität und Fortdauer aller von Christus in der katholischen Kirche eingesetzten Elemente8, in der die Kirche Christi konkret in dieser Welt anzutreffen ist.
Nach katholischer Lehre kann man mit Recht sagen, dass in den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, kraft der in ihnen vorhandenen Elemente der Heiligung und der Wahrheit die Kirche Christi gegenwärtig und wirksam ist9. Das Wort „subsistiert“ wird hingegen nur der katholischen Kirche allein zugeschrieben, denn es bezieht sich auf das Merkmal der Einheit, das wir in den Glaubensbekenntnissen bekennen (Ich glaube ... die „eine“ Kirche); und diese „eine“ Kirche subsistiert in der katholischen Kirche10.
3. Frage: Warum wird der Ausdruck „subsistiert
in“ und nicht einfach das Wort „ist“ gebraucht?
Antwort: Die Verwendung dieses Ausdrucks, der die vollständige Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche besagt, verändert nicht die Lehre über die Kirche. Er ist begründet in der Wahrheit und bringt klarer zum Ausdruck, dass außerhalb ihres Gefüges „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit“ zu finden sind, „die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“11.
„Daher sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften, auch wenn sie, wie wir glauben, mit jenen Mängeln behaftet sind, keineswegs ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heils. Denn der Geist Christi weigert sich nicht, sie als Mittel des Heils zu gebrauchen, deren Kraft sich von der Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet, die der katholischen Kirche anvertraut ist“12.
4. Frage: Warum schreibt das Zweite Vatikanische Konzil den Ostkirchen,
die von der voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche getrennt sind, die
Bezeichnung „Kirchen“ zu?
Antwort: Das Konzil wollte den traditionellen Gebrauch dieser Bezeichnung übernehmen. „Da nun diese Kirchen trotz ihrer Trennung wahre Sakramente besitzen, und zwar vor allem kraft der apostolischen Sukzession das Priestertum und die Eucharistie, wodurch sie in ganz enger Gemeinschaft bis heute mit uns verbunden sind“13, verdienen sie den Titel „Teil- oder Ortskirchen“14 und werden Schwesterkirchen der katholischen Teilkirchen genannt15.
„So baut die Kirche Gottes sich auf und wächst in diesen Einzelkirchen durch die Feier der Eucharistie des Herrn“16. Weil aber die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, deren sichtbares Haupt der Bischof von Rom und Nachfolger des Petrus ist, nicht eine bloß äußere Zutat zur Teilkirche ist, sondern eines ihrer inneren Wesenselemente, leidet das Teilkirchesein jener ehrwürdigen christlichen Gemeinschaften unter einem Mangel17.
Andererseits wird durch die Trennung der Christen die katholische Universalität – die der Kirche eigen ist, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird – in ihrer vollen Verwirklichung in der Geschichte gehindert18.
5.
Frage: Warum schreiben die Texte des Konzils und des nachfolgenden Lehramts den
Gemeinschaften, die aus der Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangen
sind, den Titel „Kirche“ nicht zu?
Antwort: Weil diese Gemeinschaften nach katholischer Lehre die apostolische Sukzession im Weihesakrament nicht besitzen und ihnen deshalb ein wesentliches konstitutives Element des Kircheseins fehlt. Die genannten kirchlichen Gemeinschaften, die vor allem wegen des Fehlens des sakramentalen Priestertums die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben19, können nach katholischer Lehre nicht „Kirchen“ im eigentlichen Sinn genannt werden20.
Papst Benedikt XVI. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten der
Kongregation für die Glaubenslehre gewährten Audienz diese Antworten, die in
der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden sind,
gutgeheißen, bestätigt und deren Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 29. Juni 2007, dem Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus.
William Kardinal Levada
Präfekt
Angelo Amato, S.D.B.
Titularerzbischof von Sila
Sekretär
Siehe weiter unten:
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
KOMMENTAR
zu den
Antworten auf Fragen
zu einigen Aspekten
bezüglich der Lehre über die Kirche
1 JOHANNES XXIII., Ansprache vom 11. Oktober 1962: „Das
Konzil... will die katholische Lehre vollständig weitergeben, ohne sie
abzuschwächen oder zu entstellen... Aber heute ist es notwendig, dass die ganze
christliche Lehre ohne jede Abweichung von allen mit neuem Eifer und mit klarem
und ruhigem Geist angenommen werde... Es ist notwendig, dass dieselbe Lehre
tiefer und gründlicher verstanden werde, wie alle es sehnlichst
wünschen, die der christlichen, katholischen und apostolischen Sache
anhangen... Es ist notwendig, dass diese sichere und unwandelbare Lehre,
welcher der Gehorsam des Glaubens gebührt, in einer Weise erforscht und
dargelegt werde, die unserer Zeit entspricht. Eines ist nämlich die Substanz
des Glaubensgutes, also die Wahrheiten, die in unserer ehrwürdigen Lehre
enthalten sind, etwas anderes die Art und Weise, in der diese Wahrheiten
dargelegt werden, immer aber in demselben Sinn und in derselben
Bedeutung“: AAS 54 (1962) 791-792.
2 Vgl. PAUL VI., Ansprache vom 29. September 1963: AAS 55 (1963)
847-852.
3 PAUL VI., Ansprache vom 21. November 1964: AAS 56 (1964)
1009-1010.
4 Das Konzil wollte die Identität der Kirche Christi mit der katholischen
Kirche zum Ausdruck bringen. Dies geht aus den Diskussionen über das Dekret Unitatis redintegratio
hervor. Das Schema des Dekrets wurde mit einer Relatio
(Act Syn III/II 296-344) am
23. September 1964 in der Aula eingebracht. Auf die Veränderungsvorschläge, die
von den Bischöfen in den folgenden Monaten eingebracht wurden, antwortete das
Sekretariat für die Einheit der Christen am 10. November 1964 (Act Syn III/VII 11-49). Aus
dieser Expensio modorum
werden die folgenden vier Texte bezüglich der ersten Antwort angeführt:
A) [In Nr.
1 (Prooemium) Schema Decreti:
Act Syn III/II 296,3-6]
“Pag. 5, lin. 3-6: Videtur etiam Ecclesiam catholicam inter illas Communiones comprehendi, quod falsum esset.
R(espondetur): Hic tantum factum, prout ab omnibus conspicitur, describendum est. Postea clare
affirmatur solam Ecclesiam catholicam esse veram Ecclesiam Christi“ (Act Syn III/VII 12).
B) [In Caput I in genere: Act Syn III/II 297-301]
“4
– Expressius dicatur unam solam esse veram Ecclesiam Christi; hanc esse Catholicam Apostolicam Romanam; omnes debere inquirere, ut eam cognoscant et ingrediantur ad salutem obtinendam...
R(espondetur): In toto textu sufficienter effertur, quod postulatur. Ex altera parte non est tacendum etiam in aliis communitatibus christianis inveniri veritates revelatas et elementa ecclesialia“ (Act Syn III/VII 15). Vgl. auch ebd., Punkt 5.
C) [In
Caput I in genere: Act Syn
III/II 296s]
“5
– Clarius dicendum esset veram Ecclesiam
esse solam Ecclesiam catholicam romanam…
R(espondetur): Textus supponit doctrinam in constitutione
‘De ecclesia’ expositam, ut pag. 5, lin.
24 – 25 affirmatur“ (Act Syn III/VII 15). Die
Kommission, welche die Änderungsvorschläge zum Dekret Unitatis
redintegratio bewerten musste, bringt also klar
die Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche sowie ihre Einzigkeit zum Ausdruck und sieht diese Lehre in der
dogmatischen Konstitution Lumen gentium grundgelegt.
D) [In Nr.
2 Schema Decreti: Act Syn
III/II 297s]
“Pag. 6, lin. 1-24: Clarius exprimatur unicitas Ecclesiae.
Non sufficit inculcare, ut in textu fit, unitatem Ecclesiae.
R(espondetur): a) Ex toto
textu clare apparet identificatio Ecclesiae Christi cum Ecclesia catholica,
quamvis, ut oportet, efferantur elementa ecclesialia
aliarum communitatum“.
“Pag. 7, lin. 5: Ecclesia a successoribus Apostolorum cum Petri successore capite gubernata
(cf. novum
textum ad pag. 6, lin.
33-34) explicite dicitur ‘unicus Dei grex’ et lin. 13 ‘una et unica Dei Ecclesia’“
(Act Syn III/VII).
Die beiden zitierten Ausdrücke finden sich in
Unitatis redintegratio
2.5 und 3.1.
5 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.1.
6 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis
redintegratio, 3.2; 3.4; 3.5; 4.6.
7 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.2.
8 Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Erklärung Mysterium Ecclesiae, 1.1: AAS 65 (1973) 397; Erklärung Dominus Iesus,
16.3: AAS 92 (2000) 757-758; Notifikation
zu dem Buch „Kirche: Charisma und Macht. Versuch einer militanten Ekklesiologie“ von P. Leonardo Boff
OFM: AAS 77 (1985) 758-759.
9 Vgl. JOHANNES PAUL II., Enzyklika Ut
unum sint, 11.3: AAS 87
(1995) 928.
10 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.2.
11 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen
gentium, 8.2.
12 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis
redintegratio, 3.4.
13 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis
redintegratio, 15.3; vgl. KONGREGATION FÜR DIE
GLAUBENSLEHRE, Schreiben Communionis notio, 17.2: AAS 85 (1993) 848.
14 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis
redintegratio, 14.1.
15 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis
redintegratio, 14.1; JOHANNES PAUL II., Enzyklika
Ut unum sint, 56f.: AAS 87 (1995)
954f.
16 II. Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis
redintegratio, 15.1.
17 Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben Communionis
notio, 17.3: AAS 85 (1993) 849.
18 Vgl. ebd.
19 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis
redintegratio, 22.3.
20 Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Erklärung Dominus Iesus, 17.2: AAS 92 (2000) 758.
KONGREGATION FÜR DIE
GLAUBENSLEHRE
KOMMENTAR
zu den
Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten
bezüglich der Lehre über die Kirche
Die verschiedenen Fragen, auf welche die Kongregation für die Glaubenslehre
antworten möchte, betreffen das allgemeine Verständnis der Kirche, wie es sich
aus den dogmatischen und ökumenischen Dokumenten des Zweiten Vatikanischen
Konzils ergibt. Denn diesem „Konzil der Kirche über die Kirche“,
das nach den Worten von Paul VI. eine „neue Epoche für die Kirche“
eingeleitet hat, kommt das Verdienst zu, „das wahre Antlitz der Braut
Christi besser beschrieben und enthüllt“ zu haben[1]. Darüber
hinaus werden die wichtigsten Dokumente von Papst Paul VI. und Papst Johannes
Paul II. sowie Äußerungen der Kongregation für die Glaubenslehre in Erinnerung
gerufen. Alle diese Verlautbarungen wollen zu einem vertieften Verständnis der Kirche
beitragen und bieten häufig Klärungen zur beachtlichen theologischen Produktion
nach dem Konzil, die nicht immer frei war von Abweichungen und Ungenauigkeiten.
Dieselbe Zielsetzung findet sich im vorliegenden Dokument, mit dem die
Kongregation die authentische Bedeutung einiger Äußerungen des Lehramts im
Bereich der Ekklesiologie in Erinnerung rufen möchte,
damit die gesunde theologische Forschung nicht beeinträchtigt werde durch
Irrtümer, die Unklarheiten verursachen können. In diesem Zusammenhang ist die
literarische Gattung der „Antworten auf Fragen“ (Responsa ad quaestiones)
zu beachten, die ihrer Natur nach nicht Argumentationen für den Aufweis der dargelegten Lehre liefern, sondern sich darauf
beschränken, Äußerungen des vorhergehenden Lehramts in Erinnerung zu rufen und
somit ein sicheres und zuverlässiges Wort zum Thema zu sagen.
In der ersten Frage geht es darum, ob das Zweite Vatikanum
die vorhergehende Lehre über die Kirche verändert habe.
Die Frage bezieht sich auf die Bedeutung jenes neuen Antlitzes der Kirche,
welches das Zweite Vatikanum nach den zitierten
Worten von Paul VI. geboten hat.
Die Antwort, die auf das Lehramt von Johannes XXIII. und Paul VI. gründet,
ist sehr klar: Das Zweite Vatikanum wollte die
vorhergehende Lehre über die Kirche nicht verändern und hat sie auch nicht
verändert, sondern vielmehr vertieft und organischer dargelegt. In diesem Sinn
werden die Worte von Paul VI. aus seiner Ansprache bei der Promulgation
der dogmatischen Konzilskonstitution Lumen gentium angeführt,
mit denen er bekräftigt, dass die überlieferte Lehre in keiner Weise verändert
worden ist: „Nur ist nun das, was früher bloß in der Praxis des Lebens
enthalten war, auch offen als Lehre zum Ausdruck gebracht. Nun ist das, was bis
jetzt Gegenstand des Nachdenkens, der Diskussion und zum Teil auch der
Auseinandersetzungen war, in einer sicher formulierten Lehre dargelegt“[2].
In gleicher Weise besteht Kontinuität zwischen der Lehre des Konzils und den
nachfolgenden Verlautbarungen des Lehramts, die diese Lehre aufgegriffen und
vertieft und zugleich zu ihrer Entfaltung beigetragen haben. In diesem Sinn hat
etwa die von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlichte Erklärung Dominus Iesus nur die
Texte des Konzils und der Nachkonzilsdokumente aufgegriffen, ohne etwas
hinzuzufügen oder wegzulassen.
Trotz dieser klaren Äußerungen war die Lehre des Zweiten Vatikanums
in der Zeit nach dem Konzil – und sie ist es noch immer –
Gegenstand von Interpretationen, die abwegig und in Diskontinuität zur
überlieferten katholischen Lehre über das Wesen der Kirche sind. Auf der einen
Seite sah man in der Lehre des Konzils eine „kopernikanische
Wende“, auf der anderen Seite konzentrierte man sich auf einige Themen,
die als gleichsam gegensätzlich zu anderen Themen betrachtet wurden. In
Wirklichkeit lag die Grundabsicht des Zweiten Vatikanischen Konzils eindeutig
darin, die Rede von der Kirche der Rede von Gott ein- und unterzuordnen und so
eine im eigentlichen Sinn theologische Ekklesiologie
vorzulegen. Die Rezeption des Konzils hat dieses bestimmende Vorzeichen aber
häufig zugunsten einzelner ekklesiologischer Aussagen
vernachlässigt, sich auf einzelne Stichworte konzentriert und einseitige,
partielle Auslegungen der Konzilslehre begünstigt.
Was die Ekklesiologie von Lumen gentium angeht,
sind im kirchlichen Bewusstsein einige Stichworte haften geblieben: der Begriff
Volk Gottes, die Kollegialität der Bischöfe als Aufwertung des Bischofsamtes
gegenüber dem Primat des Papstes, die Neubewertung der Teilkirchen innerhalb
der Gesamtkirche, die ökumenische Öffnung des Kirchenbegriffs und die Öffnung
zu den anderen Religionen, und schließlich die Frage nach dem spezifischen
Status der katholischen Kirche, die sich in der Formel festmacht, dass die
eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, von der das
Glaubensbekenntnis spricht, „in der katholischen Kirche subsistiert“ (subsistit
in Ecclesia catholica).
Einige dieser Begriffe, vor allem die Aussage über den spezifischen Status
der katholischen Kirche mit seinen Auswirkungen auf dem Gebiet der Ökumene,
bilden die Hauptthemen, die von dem Dokument in den nachfolgenden Fragen
behandelt werden.
In der zweiten Frage geht es darum, wie man die Aussage verstehen müsse,
gemäß der die Kirche Christi in der katholischen Kirche subsistiert.
Als G. Philips schrieb, der Ausdruck subsistit
in werde Ströme von Tinte fließen lassen[3], hatte er wohl
nicht vorhergesehen, dass die Debatte so lange und mit solcher Heftigkeit
andauern und die Kongregation für die Glaubenslehre dazu drängen würde, das
vorliegende Dokument zu veröffentlichen.
Eine solche Eindringlichkeit, die übrigens in den Texten des Konzils und des
nachfolgenden Lehramts verankert ist, entspricht der Sorge um die Wahrung der
Einheit und der Einzigkeit der Kirche, die verloren
gingen, wenn man annehmen würde, dass es mehrere Subsistenzen
der von Christus gegründeten Kirche gäbe. Wenn es so wäre, müsste man sich
nämlich – wie in der Erklärung Mysterium Ecclesiae
festgehalten wird – „die Kirche Christi als eine gewisse Summe von
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften“ vorstellen, „zwar getrennt,
aber doch irgendwie eine“, oder man müsste annehmen, „die Kirche
Christi bestehe heute in Wahrheit nirgendwo mehr, sondern sei nur als ein Ziel
zu betrachten, das alle Kirchen und Gemeinschaften suchen müssen“[4]. Die einzige Kirche
Christi würde als eine Kirche in der Geschichte nicht mehr bestehen oder nur in
ideeller Weise bestehen, also in fieri in
einer zukünftigen durch den Dialog ersehnten und geförderten Konvergenz oder
Wiedervereinigung der verschiedenen Schwesterkirchen.
Noch klarer ist die Notifikation der
Kongregation für die Glaubenslehre zu einem Buch von Leonardo Boff, gemäß dem die einzige Kirche Christi „auch in
anderen christlichen Kirchen subsistieren
kann“. Im Gegensatz dazu präzisiert die Notifikation:
„Das Konzil hingegen hatte das Wort ‚subsistit’
gerade deshalb gewählt, um klarzustellen, dass nur eine einzige ‚Subsistenz’ der wahren Kirche besteht, während es
außerhalb ihres sichtbaren Gefüges lediglich ‚Elemente des Kircheseins’
gibt, die – da sie Elemente derselben Kirche sind – zur
katholischen Kirche tendieren und hinführen“[5].
In der dritten Frage geht es darum, weshalb der Ausdruck „subsistiert“ und nicht einfach das Wort
„ist“ gebraucht wurde.
Genau diese terminologische Veränderung beschreibt die Beziehung zwischen
der Kirche Christi und der katholischen Kirche, die – vor allem auf
ökumenischem Gebiet – für die unterschiedlichsten Schlussfolgerungen
Anlass gegeben hat. In Wirklichkeit wollten die Konzilsväter einfach
anerkennen, dass es in den nicht katholischen christlichen Gemeinschaften
selbst kirchliche Elemente gibt, die der Kirche Christi eigen sind. Daraus
folgt, dass die Identifikation der Kirche Christi mit der katholischen Kirche
nicht so zu verstehen ist, dass es außerhalb der katholischen Kirche ein
„kirchliches Vakuum“ gäbe. Zugleich bedeutet dies, dass –
unter Berücksichtigung des Kontextes, in den der Ausdruck subsistit
in eingefügt ist, nämlich der Beziehung zur einzigen Kirche Christi, die
„in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet..., vom Nachfolger
des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird“
– dem Übergang von „ist“ zu „subsistiert“
keine besondere theologische Bedeutung im Sinn einer Diskontinunität
mit der vorausgehenden katholischen Lehre zukommt.
Weil nämlich die so von Christus gewollte Kirche tatsächlich in der
katholischen Kirche weiter besteht (subsistit
in), besagt die Fortdauer der Subsistenz eine
substantielle Identität zwischen dem Wesen der Kirche Christi und der
katholischen Kirche. Das Konzil wollte lehren, dass die Kirche Jesu Christi in
der katholischen Kirche als konkretes Subjekt in dieser Welt anzutreffen ist.
Dies geht nur einmal, und die Vorstellung, das subsistit
sei zu multiplizieren, verfehlt genau das Gemeinte. Mit dem Wort subsistit wollte das Konzil das Besondere und nicht
Multiplizierbare der katholischen Kirche ausdrücken: Es gibt die Kirche als
Subjekt in der geschichtlichen Wirklichkeit.
Entgegen einer Vielzahl von unbegründeten Interpretationen bedeutet darum
der Ersatz des est mit subsistit
in nicht, dass die katholische Kirche von der Überzeugung ablasse, die
einzige wahre Kirche Christi zu sein. Diese terminologische Veränderung
bedeutet einfach, dass die Kirche offener ist für das besondere ökumenische
Anliegen, den wirklich kirchlichen Charakter und die wirklich kirchliche
Dimension der christlichen Gemeinschaften anzuerkennen, die nicht in voller
Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, und zwar aufgrund der in ihnen
vorhandenen „vielfältigen Elemente der Heiligung und der Wahrheit“
(plura elementa sanctificationis et veritatis).
Folglich gibt es, obwohl die Kirche nur eine ist und nur in einem
geschichtlichen Subjekt „subsistiert“,
auch außerhalb dieses sichtbaren Subjekts echte kirchliche Wirklichkeiten.
In der vierten Frage geht es darum, weshalb das Zweite Vatikanische Konzil
den Ostkirchen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen
Kirche stehen, die Bezeichnung „Kirchen“ zuschreibt.
Trotz der klaren Aussagen, dass die Kirche Christi in der katholischen
Kirche „subsistiert“, beinhaltet die
Tatsache, dass es auch außerhalb ihres sichtbaren Gefüges „vielfältige
Elemente der Heiligung und der Wahrheit“[6] gibt, die
Anerkennung des obgleich unterschiedlichen kirchlichen Charakters der nicht
katholischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften. Auch diese sind nämlich
„keineswegs ohne Bedeutung und Gewicht“ in dem Sinn, dass der Geist
Christi sich nicht weigert, „sie als Mittel des Heils zu
gebrauchen“[7].
Der Text zieht zunächst die Wirklichkeit der Ostkirchen in Betracht, die
nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. Unter
Verweis auf verschiedene Konzilstexte wird anerkannt, dass diese den Titel
„Teil- oder Ortskirchen“ verdienen und Schwesterkirchen der
katholischen Teilkirchen genannt werden, weil sie mit der katholischen Kirche
verbunden bleiben aufgrund der apostolischen Sukzession
und der gültigen Eucharistie, durch welche die Kirche Gottes aufgebaut wird und
wächst[8]. Die Erklärung
Dominus Iesus nennt sie
sogar ausdrücklich „echte Teilkirchen“[9].
Trotz der klaren Anerkennung ihres „Teilkircheseins“ und des
damit verbundenen Heilswertes konnte das Dokument nicht unterlassen, den Mangel
(defectus) zu erwähnen, unter dem sie gerade
in ihrem Teilkirchesein leiden. Denn wegen ihrer eucharistischen
Kirchenvorstellung, die den Akzent auf die Wirklichkeit der im Namen Christi in
der Eucharistiefeier und unter der Leitung des Bischofs versammelten Teilkirche
legt, betrachten sie die Teilkirchen als vollständig in ihrem Teilsein[10].
Daraus folgt, dass in Anbetracht der grundlegenden Gleichheit zwischen allen
Teilkirchen und allen Bischöfen, die sie leiten, jede von ihnen eine eigene
innere Autonomie besitzt. Dies hat offenkundige Auswirkungen auf die Lehre vom
Primat, der nach katholischem Glauben „ein inneres Wesenselement“
für das Bestehen einer Teilkirche ist[11].
Natürlich muss immer unterstrichen werden, dass der Primat des Nachfolgers
Petri, des Bischofs von Rom, nicht als äußere Zutat oder als Konkurrenz
gegenüber den Bischöfen der Teilkirchen verstanden werden darf. Der Primat muss
als Dienst an der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft ausgeübt werden,
und zwar innerhalb der Grenzen, die sich aus dem Gesetz Gottes und der in der
Offenbarung enthaltenen, unantastbaren göttlichen Verfassung der Kirche ergeben[12].
In der fünften Frage geht es darum, weshalb den kirchlichen Gemeinschaften,
die aus der Reformation hervorgegangen sind, der Titel „Kirche“
nicht zugeschrieben wird.
Dazu muss man sagen: „Die Wunde ist allerdings noch viel tiefer bei
den kirchlichen Gemeinschaften, die die apostolische Sukzession
und die gültige Eucharistie nicht bewahrt haben“[13].
Deshalb sind sie „nicht Kirchen im eigentlichen Sinn“[14],
sondern „kirchliche Gemeinschaften“, wie die Konzils- und
Nachkonzilslehre bezeugt[15].
Auch wenn diese klaren Aussagen bei den betroffenen Gemeinschaften und auch
in katholischen Kreisen Unbehagen verursacht haben, ist nicht ersichtlich, wie
man diesen Gemeinschaften den Titel „Kirche“ zuschreiben könnte.
Denn sie nehmen den theologischen Begriff von Kirche im katholischen Sinn nicht
an; ihnen fehlen Elemente, die von der katholischen Kirche als wesentlich
betrachtet werden.
Man muss aber daran erinnern, dass diese Gemeinschaften selbst – wegen
der verschiedenen Elemente der Heiligung und der Wahrheit, die in ihnen
wirklich vorhanden sind – zweifellos einen kirchlichen Charakter und
einen daraus folgenden Heilswert haben.
Das neue Dokument der Kongregation für die Glaubenslehre, das im
Wesentlichen die Konzilslehre und das Nachkonzilslehramt aufgreift, ruft mit
Klarheit die katholische Lehre über die Kirche in Erinnerung. Es weist
unannehmbare Auffassungen zurück, die immer noch verbreitet sind, selbst in
katholischen Kreisen, und es bietet wertvolle Hinweise für die Fortführung des
ökumenischen Dialogs, der immer eine der Prioritäten der katholischen Kirche
bleibt, wie Benedikt XVI. schon in seiner
ersten Botschaft an die Kirche (20. April 2005) und bei vielen anderen
Gelegenheiten bekräftigt hat, besonders bei seiner Apostolischen
Reise in die Türkei (28. November – 1. Dezember 2006). Damit der
Dialog aber wirklich konstruktiv sein kann, bedarf es neben der Offenheit für
die Gesprächspartner der Treue zur Identität des katholischen Glaubens. Nur auf
diese Weise kann man zur Einheit aller Christen in der einen Herde und dem
einen Hirten (vgl. Joh 10,16) gelangen
und so jene Wunde heilen, welche die katholische Kirche immer noch an der
vollen Verwirklichung ihrer Universalität in der Geschichte hindert.
Der katholische Ökumenismus mag auf den ersten
Blick paradox erscheinen. Mit dem Ausdruck subsistit
in wollte das Zweite Vatikanische Konzil zwei Lehraussagen miteinander
verbinden: Auf der einen Seite besteht die Kirche Christi – trotz der
Spaltungen der Christen – voll nur in der katholischen Kirche fort; auf
der anderen Seite gibt es viele Elemente der Heiligung und der Wahrheit
außerhalb ihres Gefüges, also in den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften,
die noch nicht in voller Gemeinschaft mit ihr stehen. In diesem Zusammenhang
hat das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus
Unitatis redintegratio
den Ausdruck „Fülle“ (der Einheit/Katholizität)
– plenituto (unitatis/catholicitatis) – eingeführt, eben um zu helfen,
diese in gewissem Sinn paradoxe Situation besser zu verstehen. Auch wenn die
katholische Kirche die Fülle der Heilsmittel besitzt, „sind die
Spaltungen der Christen für die Kirche ein Hindernis, dass sie die ihr eigene
Fülle der Katholizität in jenen Söhnen wirksam werden
lässt, die ihr zwar durch die Taufe zugehören, aber von ihrer vollen
Gemeinschaft getrennt sind“[16].
Es geht also um die Fülle der katholischen Kirche, die schon gegenwärtig ist
und die zunehmen muss in den Brüdern und Schwestern, die nicht in voller
Gemeinschaft mit ihr stehen, aber auch in den eigenen Söhnen und Töchtern, die
der Sünde ausgesetzt bleiben, bis das Volk Gottes „zur ganzen Fülle der
ewigen Herrlichkeit im himmlischen Jerusalem freudig gelangt“[17].
Das Voranschreiten in der Fülle ist in der Dynamik des Einsseins mit Christus
grundgelegt: „Die Vereinigung mit Christus ist zugleich eine Vereinigung
mit allen anderen, denen er sich schenkt. Ich kann Christus nicht allein für
mich haben, ich kann ihm zugehören nur in der Gemeinschaft mit allen, die die
Seinigen geworden sind oder werden sollen. Die Kommunion zieht mich aus mir
heraus zu ihm hin und damit zugleich in die Einheit mit allen Christen“[18].
[1] Paul VI., Ansprache
vom 21. September 1964: AAS 56 (1964) 1012.
[2] Ebd.,
1010.
[3] Vgl. G. Philips, La Chiesa e il suo mistero nel Concilio
Vaticano II, Milano 1975, I, 111.
[4] Kongregation
für die Glaubenslehre, Erklärung Mysterium Ecclesiae,
1: AAS 65 (1973) 398.
[5] Kongregation
für die Glaubenslehre, Notifikation zu dem Buch „Kirche:
Charisma und Macht. Versuch einer militanten Ekklesiologie“
von P. Leonardo Boff OFM: AAS 77 (1985)
758-759. Der angeführte Absatz aus der Notifikation
wird zwar in der Antwort nicht zitiert, findet sich aber zur Gänze in der
Erklärung Dominus Iesus, 16,
Fußnote 56.
[6] II.
Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.2.
[7] II.
Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis redintegratio,
3.4.
[8] Vgl. II.
Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis redintegratio,
15.1.
[9] Kongregation
für die Glaubenslehre, Erklärung Dominus Iesus, 17: AAS
92 (2000) 758.
[10] Vgl.
Gemischte katholisch-orthodoxe Kommission in Frankreich, Der römische Primat
in der Gemeinschaft der Kirchen, Schlussfolgerungen: Enchiridion
oecumenicum (1991), IV, 956.
[11] Vgl.
Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Communionis notio, 17:
AAS 85 (1993) 849.
[12] Vgl.
Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen Der Primat des Nachfolgers
Petri im Geheimnis der Kirche, 7 und 10, in: L’Osservatore
Romano. Wochenausgabe in deutscher Sprache, 11. Dezember 1998, 8-9.
[13] Kongregation
für die Glaubenslehre, Schreiben Communionis notio, 17: AAS
85 (1993) 849.
[14] Kongregation
für die Glaubenslehre, Erklärung Dominus Iesus, 17: AAS
92 (2000) 758.
[15] Vgl. II.
Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis redintegratio,
4; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo
millennio ineunte,
48: AAS 93 (2001) 301-302.
[16] II.
Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis redintegratio,
4.
[17] Ebd.,
3.
[18] Benedikt
XVI., Enzyklika Deus
caritas est, 14: AAS
98 (2006) 228-229.